Entscheidungen zu § 14 Abs. 3 BewG 1955

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-12 von 12

TE Vwgh Erkenntnis 2007/6/28 2007/16/0028

Mit Erledigung vom 15. Juni 2004 hatte die Wiener Landesregierung der N-Gesellschaft mbH ein Darlehen im Betrag von EUR 1,308.036,-- zur Errichtung einer Wohnhausanlage mit 32 Wohnungen unter Begründung: von Wohnungseigentum in Wien 10, Oberlaa West, auf der Liegenschaft EZ KG Oberlaa Land, zugesichert. Am 16. November 2005 schlossen die N-Gesellschaft mbH als Verkäuferin einerseits und der Mitbeteiligte als Käufer andererseits einen Kauf- und Wohnungseigentumsanwartschaftsvertrag... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.06.2007

RS Vwgh 2007/6/28 2007/16/0028

Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §14 Abs3;GrEStG 1987 §5; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2007/16/0080 E 18. September 2007 2007/16/0081 E 18. September 2007 2007/16/0082 E 18. September 2007 Besprechung in: NZ 03/2008, Seiten 77 bis 78;
Rechtssatz: Als Gegenleistung ist der nominale Kaufpreis maßgebend. Auch ein nicht sofort fälliger Kaufpreis eines Grund... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.06.2007

TE Vwgh Erkenntnis 1996/12/19 95/16/0089

Dr. S.) der Sohn des Beschwerdeführers als atypisch stiller Gesellschafter und die C Vermietungs-GmbH (in der Folge: GmbH) als Unternehmerin schlossen am 3. Oktober 1991 einen Gesellschaftsvertrag mit auszugsweise folgendem Inhalt: "I. Gegenstand der Beteiligung, Einlagepflicht, Gesellschafterdarlehen, Nachschuß 1. (Dr. S.) beteiligt sich am Unternehmen der (GmbH) als atypisch stiller Gesellschafter. (Dr. S.) verpflichtet sich dementsprechend zur ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.12.1996

RS Vwgh 1996/12/19 95/16/0089

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: ABGB §1392;ABGB §983;ABGB §985;BewG 1955 §14 Abs1;BewG 1955 §14 Abs3;ErbStG §19 Abs1;HGB §178;
Rechtssatz: Kapitalforderungen sind alle Forderungen, die auf Zahlung von Geld gerichtet sind. Die Forderung auf Zahlung einer Vermögenseinlage ist gemäß § 14 Abs 1 BewG mit dem Nennwert und ein unverzins... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1992/12/17 91/16/0137

Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes:     Ernst ... (in der Folge: Erblasser) sei Eigentümer einer Liegenschaft (mit Haus, Garten und Bauflächen) in Wien gewesen. Mit dem als "Zeitrentenvertrag" bezeichneten Vertrag vom 3. Dezember 1982 habe er dieses Eigentum den Ehegatten W... (in der Folge: Übernehmer) je zur Hälfte übertragen. Abgesehen von einem zu bezahlen gewesenen Geldbetrag hätten sich die Übernehmer verpflichtet, dem Erblasser ab 1. Deze... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.12.1992

RS Vwgh 1992/12/17 91/16/0137

Index: 32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §13 Abs1;BewG 1955 §14 Abs3;ErbStG §19 Abs1;
Rechtssatz: § 14 Abs 3 BewG betrifft Kapitalforderungen, die nicht im § 13 BewG bezeichnet sind, und Schulden (Hinweis Stoll, Rentenbesteuerung 3, Wien 1979, S 635). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991160137.X07 Im RIS seit 14... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.12.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1992/2/5 91/13/0047

Mit Bescheid vom 28. Jänner 1986 setzte das Finanzamt gegenüber dem Beschwerdeführer die Einkommensteuer 1983 mit S 9,839.025,-- fest. Für dieses Kalenderjahr waren keine Vorauszahlungen an Einkommensteuer geleistet worden. Die Abgabenschuld wurde vom Beschwerdeführer am 4. März 1986 entrichtet. Mit Berufungsentscheidung vom 28. Mai 1986 wurde die Einkommensteuerschuld 1983 auf S 9,835.945,-- herabgesetzt. Nach Änderung eines Grundlagenbescheides erließ das Finanzamt am 11. April 1989... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 05.02.1992

RS Vwgh 1992/2/5 91/13/0047

Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §14 Abs1;BewG 1955 §14 Abs3;
Rechtssatz: Der zu einem bestimmten Zeitpunkt bestandene Steuererstattungsanspruch ist nicht verzinslich. Der Anspruch kann aber - aus der Sicht dieses Stichtages - nicht als eine befristete Forderung angesehen werden. Für eine unverzinsliche, aber nicht befristete Forderung kommt aber eine Anwendung des § 14 Abs 3 BewG nicht in Betracht (Hinwe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.02.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1991/4/11 90/16/0079

Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Eine (in der Folge als Verkäuferin bezeichnete) gemeinnützige Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft m.b.H. hatte im Jahre 1985 eine inländische Liegenschaft zur Schaffung eines Wohnhauses und zur Begründung: des Wohnungseigentums erworben. Mit Schreiben vom 8. April 1986 war der Verkäuferin von der zuständigen Landesregierung auf Grund der Bestimmungen des (in der Folge als BSWG bezeichneten) Bundes-Sonderwoh... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.04.1991

RS Vwgh 1991/4/11 90/16/0079

Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §14 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/16/0080
Rechtssatz: Eine unverzinsliche Forderung liegt immer nur dann vor, wenn der Gläubiger für die Hingabe des Darlehensbetrages keine Zinsen erhält. Dabei ist es unerheblich, ob der Darlehensgeber Zinsen vom Darlehensnehmer oder von dritter Seite bekommt. Zahl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.04.1991

RS Vwgh 1988/9/21 87/13/0257

Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §12 Abs2;BewG 1955 §14 Abs3; Beachte Besprechung in: ÖStZ 1989, 172;
Rechtssatz: Ist im Hauptveranlagungszeitpunkt ein Darlehen zinsenfrei, so ist sein Wert unter Berücksichtigung der im § 14 Abs 3 BewG vorgesehenen Abzinsung zu ermitteln. Nachträgliche Änderungen führen unter den Voraussetzungen des § 13 VermStG zur Neuveranlagung. Eine später, vorübergehe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.09.1988

RS Vwgh 1988/1/14 86/16/0016

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: ABGB §684;BewG 1955 §14 Abs1;BewG 1955 §14 Abs3;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §18;ErbStG §19 Abs1;ErbStG §2 Abs1 Z1;ErbStG §2 Abs2 Z4;
Rechtssatz: Bei der Besteuerung der Erbschaft ist von den Verhältnissen am Todestag des Erblassers auszugehen. Die nach diesem Tag eingetretenen Veränderungen sind daher ohne Bedeutung. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.01.1988

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