RS Vwgh 1992/2/5 91/13/0047

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Veröffentlicht am 05.02.1992
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33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §14 Abs1;
BewG 1955 §14 Abs3;

Rechtssatz

Der zu einem bestimmten Zeitpunkt bestandene Steuererstattungsanspruch ist nicht verzinslich. Der Anspruch kann aber - aus der Sicht dieses Stichtages - nicht als eine befristete Forderung angesehen werden. Für eine unverzinsliche, aber nicht befristete Forderung kommt aber eine Anwendung des § 14 Abs 3 BewG nicht in Betracht

(Hinweis E 27.9.1990, 89/16/0225).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991130047.X02

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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