Der Beschwerdeführer hatte eine Liegenschaft samt Gastgewerbebetrieb laut Notariatsakt vom 30. Oktober 1948 den Eheleuten A. gegen Bezahlung eines Kaufschillings und Leistung eines Naturalausgedinges verkauft. Ein Teil des Kaufpreises wurde bei Kaufabschluß bar erlegt, der Rest sollte von den Käufern ganz oder in Raten jeweils nach halbjähriger, nur dem Verkäufer zustehender Kündigung gezahlt werden. Der Kaufschillingsrest war nach dem Wert einer erstklassigen Milchkuh am Zahlungstag... mehr lesen...
Index: 33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §14 Abs1 BewG 1955 §17 Abs2 BewG 1955 § 14 heute BewG 1955 § 14 gültig ab 21.08.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2003 BewG 1955 § 14 gültig von 28.05.1971 bis 20.08.2003 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 172/1971 ... mehr lesen...