Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 22.04.2022 wurde der Beschwerdeführer von der Bundesministerin für Justiz (im Folgenden: belangte Behörde) darüber informiert, dass die große Gefahrenzulage mit 01.04.2022 eingestellt werde. Begründend wird darin ausgeführt, dass der Beschwerdeführer mit Wirksamkeit vom 01.08.2018 in die Zentralstelle versetzt und mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Bundeseinsatztrainer... mehr lesen...