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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit als „Ansuchen“ tituliertem Schreiben vom 10.11.2016 an das Bundesministerium für Inneres (im Folgenden: belangte Behörde) ersuchte der Beschwerdeführer gemäß § 80 GehG für die Zeit seiner Dienstzuteilung und Verwendung XXXX um Zuerkennung und Nachverrechnung einer Funktions- und Verwendungszulage seit 01.09.2015. Inhaltlich brachte er vor, er sei seit 01.09.2015 zum BMI, XXXX , di... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ersuchte am 06.04.2020 aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur COVID-19-Risikogruppe um Dienstfreistellung. Von 20.07.2020 bis 13.09.2020 war sie krankheitsbedingt vom Dienst abwesend. Am 14.09.2020 übermittelte sie ein COVID-19-Risikoattest und wurde sodann mit Wirksamkeit zum 14.09.2020 zunächst bis zum 31.12.2020, später verlängert bis zum 30.06.2021 vom Dienst freigestellt. 2. Mit A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 29.11.2016 begehrte der Beschwerdeführer gemäß § 80 Gehaltsgesetz 1956 (GehG 1956) die Zuerkennung sowie nachträgliche Abgeltung einer Funktions- und Verwendungszulage für die Zeit seiner Dienstzuteilungen und Verwendung als Single Point of Contact-Wien (SPOC-Wien) seit dem 03.08.2015 und brachte vor, er sei gemäß Erlass vom 03.08.2015, GZ. BMI-PA2000/0452-I/1/c/2015, von seiner Stammdienststelle, der AFA-Wien (LPD Wien), dem ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 14.07.2016 beantragte der Beschwerdeführer eine Funktions- bzw Verwendungszulage gemäß § 80 GehG für die Zeit seiner Dienstzuteilung und Verwendung als Leiter seit dem XXXX .2015. 1. Mit Schreiben vom 14.07.2016 beantragte der Beschwerdeführer eine Funktions- bzw Verwendungszulage gemäß Paragraph 80, GehG für die Zeit seiner Dienstzuteilung und Verwendung als Leiter seit dem römisch 40 .2015. 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war bis zum 31.01.2017 auf einer Planstelle der Wertigkeit E2b ernannt. 2. Mit Erlass des Bundesministeriums für Inneres wurde der Beschwerdeführer von seiner Stammdienststelle dem Bundesministerium für Inneres befristet zugewiesen und beginnend mit 01.12.2015 für die Dauer dieser Zuweisung als interimistischer Leiter der XXXX mit der Wahrnehmung von Auf... mehr lesen...