I. Der Beschwerdeführer stand im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides als Oberst der Verwendungsgruppe E1, Funktionsgruppe 9, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war im Bundesministerium für Inneres beschäftigt. römisch eins. Der Beschwerdeführer stand im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides als Oberst der Verwendungsgruppe E1, Funktionsgruppe 9, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war im Bundesminist... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §56;GehG 1956 §74 Abs4;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Der letzte Halbsatz der Z. 1 des Spruches beschränkt sich auf die Feststellung, dass die Abgeltung der zusätzlich geleisteten Dienststunden gemäß § 74 Abs. 4 des Gehaltsgesetzes 1956 erfolgt. Ein solcher abstrakt gehaltener Ausspruch, der sich nur in der Wiedergabe der maß... mehr lesen...