Entscheidungen zu § 59a Abs. 4 GehG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 2002/12/11 97/12/0060

Der Beschwerdeführer steht seit 1. November 1964 als Hauptschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Wien; seine Dienststelle war zunächst eine Hauptschule im 10. Wiener Gemeindebezirk (im Folgenden: HS). Über seinen Antrag wurde der Beschwerdeführer mit 1. September 1988 einer Übungshauptschule der Pädagogischen Akademie des Bundes ebenfalls in Wien X (im Folgenden: ÜHS) zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Wirkung vom 31. August 1990 wurde... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.12.2002

RS Vwgh 2002/12/11 97/12/0060

Index: 63/02 Gehaltsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: GehG 1956 §13a Abs1 idF 1966/109;GehG 1956 §59a Abs4 Z3 lita idF 1985/268;LDG 1984 §106 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 59a Abs. 4 Z. 3 lit. a GehG ist eindeutig und bedarf - soweit dies aus der Sicht des Beschwerdefalles von Bedeutung ist - keiner weiteren Auslegung. Ein Lehrer der Verwendungsgruppe L2a2, der die Voraussetzungen für eine Anstellung in d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.12.2002

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