Entscheidungen zu § 59 GehG

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Erkenntnis 2016/6/2 W174 2107109-1

Begründung: 1. Verfahrensgang: 1.1 Mit Bescheid vom 17.03.2015, Zl. XXXX , stellte die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Pensionsservice, fest, dass dem XXXX (in der Folge Beschwerdeführer) ab 01.09.2013 ein Ruhegenuss von monatlich brutto EUR 4.999,72 sowie eine Nebengebührenzulage von monatlich brutto EUR 922,80 gebühre. 1.1 Mit Bescheid vom 17.03.2015, Zl. römisch 40 , stellte die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Pensionsservice, fest, dass dem römisc... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 02.06.2016

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