Begründung: 1. Verfahrensgang: 1.1 Mit Bescheid vom 17.03.2015, Zl. XXXX , stellte die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Pensionsservice, fest, dass dem XXXX (in der Folge Beschwerdeführer) ab 01.09.2013 ein Ruhegenuss von monatlich brutto EUR 4.999,72 sowie eine Nebengebührenzulage von monatlich brutto EUR 922,80 gebühre. 1.1 Mit Bescheid vom 17.03.2015, Zl. römisch 40 , stellte die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Pensionsservice, fest, dass dem römisc... mehr lesen...