Entscheidungen zu § 49b GehG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1998/12/16 95/12/0339

Der Beschwerdeführer steht als Lehrer der Verwendungsgruppe (VGr) L1 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Wirksamkeit vom 1. September 1993 wurde er der Hochschule für Musik und darstellende Kunst (im folgenden Hochschule) in Wien als Lehrer dienstzugeteilt. Ab diesem Zeitpunkt wurden ihm bis einschließlich November 1994 gegen Einstellung der ihm als L1-Lehrer gewährten Bildungszulage die Forschungszulage und Aufwandsentschädigung für Hochschulassistenten (na... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.12.1998

RS Vwgh 1998/12/16 95/12/0339

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §49b;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 95/12/0340 E 16. Dezember 1998
Rechtssatz: Der Begriff "Hochschullehrer" im Satzeingang des § 49b GehG umfaßt die Hochschulassistenten und Universitätsprofessoren. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1995120339.X02 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.12.1998

RS Vwgh 1998/12/16 95/12/0339

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13a Abs1;GehG 1956 §20 Abs1;GehG 1956 §49b Z2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 95/12/0340 E 16. Dezember 1998
Rechtssatz: Wegen der durch die Dienstzuteilung herbeigeführten Verwendung des Beamten (eines Lehrers der Verwendungsgruppe L1) an einem Institut der Hochschule in einem Tätigkeitsbereich (Lehre), der jedenfalls auch von Hochschulassist... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.12.1998

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