Entscheidungen zu § 49a Abs. 3 GehG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1998/12/16 95/12/0339

Der Beschwerdeführer steht als Lehrer der Verwendungsgruppe (VGr) L1 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Wirksamkeit vom 1. September 1993 wurde er der Hochschule für Musik und darstellende Kunst (im folgenden Hochschule) in Wien als Lehrer dienstzugeteilt. Ab diesem Zeitpunkt wurden ihm bis einschließlich November 1994 gegen Einstellung der ihm als L1-Lehrer gewährten Bildungszulage die Forschungszulage und Aufwandsentschädigung für Hochschulassistenten (na... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.12.1998

RS Vwgh 1998/12/16 95/12/0339

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §48;GehG 1956 §49a Abs1;GehG 1956 §49a Abs3;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 95/12/0340 E 16. Dezember 1998
Rechtssatz: Zwar enthält Abschnitt IV des GehG (hier: § 49a Abs 1 GehG, der den Anspruch auf die Dienstzulage/Forschungszulage dem Grunde nach regelt) keine ausdrückliche Umschreibung, wer zum Persone... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.12.1998

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