Entscheidungen zu § 4 Abs. 10 GehG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 1967/10/31 4Ob71/67

Norm: ABGB §1431 BGehG 1956 §4 Abs10VBG 1948 §16 ABGB § 1431 heute ABGB § 1431 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: Pflicht zur Rückzahlung listig erschlichener, nicht gutgläubig verbrauchter Haushaltszulagen und Kinderzulagen einer Vertragsbediensteten. Entscheidungst... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.10.1967

RS OGH 1967/10/31 4Ob71/67

Norm: GehG 1956 §4 Abs10
Rechtssatz: Daß der geschuldete Unterhalt nicht genau am Fälligkeitstag bezahlt wird, schließt für sich allein Versorgtheit im Sinne des § 5 GehG 1956 nicht aus. Daß der geschuldete Unterhalt nicht genau am Fälligkeitstag bezahlt wird, schließt für sich allein Versorgtheit im Sinne des Paragraph 5, GehG 1956 nicht aus. Entscheidungstexte 4 Ob 71/67 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.10.1967

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