Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) steht als Chefinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist die Landespolizeidirektion Wien. Er wird im Fachbereich "Zentrale Clearingstelle" der Sicherheits- und Verwaltungspolizeilichen Abteilung (SVA 2.3) als Dienstführender Beamter der Verwendungsgruppe E2a/7 verwendet. Der Arbeitsplatz des dem BF ... mehr lesen...