Entscheidungen zu § 28 Abs. 4 GehG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2004/3/24 2003/12/0164

Die Beschwerdeführerin steht als Beamtin der Allgemeinen Verwaltung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Innsbruck. Mit Beschluss vom 5. Dezember 2000 überstellte der Stadtsenat die Beschwerdeführerin mit Wirkung vom 1. Jänner 2001 in die Verwendungsgruppe A und ernannte sie auf einen in der Verwendungsgruppe A systemisierten Dienstposten mit der Möglichkeit der Zeitvorrückung in die VII. Dienstklasse. Gegen die Erledigung des Stadtsenates vom 6. Dezem... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.03.2004

RS Vwgh 2004/3/24 2003/12/0164

Index: L22007 Landesbedienstete TirolL24007 Gemeindebedienstete Tirol63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GdBG Innsbruck 1970 §55 lita idF 2001/064;GehG 1956 §12a Abs4 impl;GehG 1956 §12a impl;GehG 1956 §28 Abs2 impl;GehG 1956 §28 Abs4 impl;LBG Tir 1998 §2 litc Z1 idF 2000/030 impl;
Rechtssatz: Gemäß § 12a Abs. 4 GehG 1956 gebührt der Beschwerdeführerin nach ihrer Überstellung in die Verwendungsgruppe A mit Wirksamkeit vom 1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.03.2004

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