Entscheidungen zu § 26 Abs. 2 GehG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1995/12/20 95/12/0325

Der Verwaltungsgerichtshof geht auf Grund der Beschwerde, der vom Beschwerdeführer vorgelegten Unterlagen und den für das verfassungsgerichtliche Verfahren vorgelegten und abgetretenen Verwaltungsakten von folgendem Sachverhalt aus: Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Innsbruck. Mit Wirkung vom 1. August 1985 erhielt der Beschwerdeführer, der zu diesem Zeitpunkt in der Verwendungsgruppe C Dienstklasse IV eingereiht war u... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.12.1995

RS Vwgh 1995/12/20 95/12/0325

Index: L24007 Gemeindebedienstete Tirol10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/02 Gehaltsgesetz
Norm: B-VG Art7;GdBG Innsbruck 1970 §26 Abs1;GdBG Innsbruck 1970 §26 Abs2;GehG 1956 §15 Abs1 impl;GehG 1956 §3 impl;GehG/Gemeindebeamten Innsbruck 1970 §26 Abs1;GehG/Gemeindebeamten Innsbruck 1970 §26 Abs2;NebengebührenV Innsbruck 1972 §6 Abs1;
Rechtssatz: Aus einer allenfalls zu Unrecht gewährten Gefahrenzulage nach de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.12.1995

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