Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 24.08.2018 beantragte der Beschwerdeführer den ihm bisher zugewiesenen PKW-Abstellplatz ab 01.10.2018 weiterhin zuzuweisen. Er gab dazu an, mit der Verrechnung eines Benützungsentgelts in der jeweils gemäß § 24a Abs. 7 Gehaltsgesetz 1956 (GehG 1956) festzusetzenden Höhe einverstanden zu mit dem am Formular handschriftlich vermerkten Zusatz, "unter der Bedingung, dass die bisherige Benutzung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 09.08.2018 beantragte der Beschwerdeführer, den ihm bisher zugewiesenen PKW-Abstellplatz ab 01.10.2018 zuzuweisen. Er gab dazu an, mit der Verrechnung eines Benützungsentgelts in der jeweils gemäß § 24a Abs. 7 Gehaltsgesetz 1956 (GehG 1956) festzusetzenden Höhe einverstanden zu sein. 1. Mit Schreiben vom 09.08.2018 beantragte der Beschwerdeführer, den ihm bisher zugewiesenen PKW-Abstellpl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 31.07.2018 beantragte die Beschwerdeführerin den ihr bisher zugewiesenen PKW-Abstellplatz ab 01.10.2018 zuzuweisen. Sie gab dazu an, mit der Verrechnung eines Benützungsentgelts in der jeweils gemäß § 24a Abs. 7 Gehaltsgesetz 1956 (GehG 1956) festzusetzenden Höhe einverstanden zu sein. Mit Schreiben vom 31.07.2018 beantragte die Beschwerdeführerin den ihr bisher zugewiesenen PKW-Abstellplatz... mehr lesen...