Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 09.02.2017 beantragte der Beschwerdeführer die Weiterbelassung seiner Naturalwohnung gemäß § 80 Abs. 9 BDG 1979. Mit Schreiben vom 09.02.2017 beantragte der Beschwerdeführer die Weiterbelassung seiner Naturalwohnung gemäß Paragraph 80, Absatz 9, BDG 1979. Mit Schreiben vom 08.09.2017 erhob der Beschwerdeführer Säumnisbeschwerde, weil die Behörde nicht innerhalb von sechs Monaten über sein... mehr lesen...