Norm: GehG §22a GehG § 22a heute GehG § 22a gültig ab 01.04.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2025 GehG § 22a gültig von 29.01.2020 bis 31.03.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/2020 GehG § 22a gültig von 08.01.2018 bis 28.01.202... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt mit seiner Klage die Feststellung, dass die Beklagte verpflichtet sei, ihm auf Grundlage des Kollektivvertrags über die Pensionskassenzusage für Bundesbedienstete eine Pensionskassenzusage zu erteilen und beginnend ab 1. 1. 2009 entsprechende Pensionskassenbeiträge an die Bundespensionskasse zu leisten. Er brachte dazu vor, auf Basis eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses Dienstnehmer (Beamter) der Beklagten zu sein. Als Beamter sei er gemäß... mehr lesen...