Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Bisherige behördliche Verfahren 1.1. Karenzurlaube und Anrechnungen für zeitabhängige Rechte Mit Bescheid des Bundesministers für Unterricht Kunst und Sport vom 19.12.1990, Zl. 155.377/14-III/11/90 wurde dem Beschwerdeführer ein Karenzurlaub für die Zeit vom 15.10.1990 bis 31.08.1991 gewährt. Über zeitabhängige Rechte sei gesondert zu entscheiden gewesen. Dieser Karenzurlaub war mit Bescheid des Bundesm... mehr lesen...