Entscheidungen zu § 22 Abs. 11 GehG

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Erkenntnis 2017/12/18 W122 2017639-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Bisherige behördliche Verfahren 1.1. Karenzurlaube und Anrechnungen für zeitabhängige Rechte Mit Bescheid des Bundesministers für Unterricht Kunst und Sport vom 19.12.1990, Zl. 155.377/14-III/11/90 wurde dem Beschwerdeführer ein Karenzurlaub für die Zeit vom 15.10.1990 bis 31.08.1991 gewährt. Über zeitabhängige Rechte sei gesondert zu entscheiden gewesen. Dieser Karenzurlaub war mit Bescheid des Bundesm... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 18.12.2017

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