Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit Dienstrechtsmandat vom 07.07.2022 wurde dem Beschwerdeführer aufgrund seiner Versetzung zur österreichischen Botschaft in XXXX mit einer Funktion nach § 2 Abs. 3 Z 4 lit a AVV, ab 16.08.2022 ein Kinderzuschlag gemäß § 21a Z 8 GehG für seine Kinder XXXX und XXXX in Höhe von monatlich € 355,82 (€ 177,91 pro Kind) zugesprochen. römisch eins.1. Mit Dienstrechtsmandat vom 07.07.2022 wurde dem Beschwerdeführer aufgr... mehr lesen...