Norm: GehG §21
Rechtssatz: Aus § 21 GehG ergibt sich keine Belegpflicht. Entscheidungstexte 9 ObA 251/00b Entscheidungstext OGH 11.04.2001 9 ObA 251/00b 9 ObA 252/00z Entscheidungstext OGH 07.06.2001 9 ObA 252/00z Auch; Beisatz: Aus dem Wortlaut des § 21 GehG ergibt sich keinerlei Abrechnungspflicht. (T1) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §94ABGB §140 BbGehG §21
Rechtssatz: Auslandsverwendungszulage und Auslandsaufenthaltszuschuss erhöhen die Unterhaltsbemessungsgrundlage nicht. Die Kaufkraftausgleichszulage erhöht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit insoweit, als der Unterhaltsschuldner Verbindlichkeiten mit Erfüllungsort in einem anderen Staat als dem des Auslandseinsatzes (insbesondere daher in Österreich) deckt. Entscheidungstexte... mehr lesen...