Entscheidungen zu § 20a GehG

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Erkenntnis 2018/3/5 W221 2166043-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 15.11.2016 beantragte der Beschwerdeführer die Feststellungen, dass ihm für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis 02.11.2015 Nebengebühren in der Höhe von € 11.246,18 sowie für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis 02.11.2015 die Betriebssonderzulage in der Höhe von € 2.041,60 zustehe und nachgezahlt werde. Weiters machte er geltend, dass ihm die Beteiligung am Unternehmen für das Jahr 2013 in der Höhe von € 811,00 zus... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 05.03.2018

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