Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 23.01.2003, Zl. 215-120/03, stellte das Kommando Luftstreitkräfte (nunmehr Kommando Streitkräfte bzw. im Folgenden: belangte Behörde) mit Wirksamkeit [...] ab 01.Jänner 2003 fest, dass dem nunmehrigen Beschwerdeführer (BF) "auf die Dauer [seiner] Einteilung und Tätigkeit im leitenden militärluftfahrttechnischen Dienst" * eine pauschalierte Aufwandsentschädigung in der Höhe von monatlich EUR 7,30, * eine pauschalierte Erschwerniszulage in der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Wirksamkeit vom 01.01.2014 zum Richter des Bundesverwaltungsgerichts ernannt. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde mit Wirksamkeit vom 01.01.2014 zum Richter des Bundesverwaltungsgerichts ernannt. Am 07.05.2015 wurde er von der Leiterin des Geschäftsbereiches Personal telefonisch verständigt, dass er die Aufwandsentschädig... mehr lesen...