Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer steht als Abteilungsinspektor in einem öffentlich - rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und steht bei der Landespolizeidirektion Oberösterreich in dienstlicher Verwendung I.2. Mit Formularantrag vom 01.08.2014 begehrte er die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung. I.3. Die belangte Behörde erließ in weiterer Folge den nunmehr bekämpften Bescheid... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte am 05.02.2015 die Neufestsetzung seiner besoldungsrechtlichen Stellung. 2. Der Landespolizeidirektor für Niederösterreich wies den Antrag des Beschwerdeführers vom 05.02.2015 mit Bescheid vom 20.05.2015, Zl. P6/31979/2015, gemäß § 175 Abs. 79 Z 2 und 3 Gehaltsgesetz 1956 (GehG) zurück. 3. Dagegen erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. 4. Daraufhin gab das Bundesverwaltungsgericht der Beschwerde mit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt: I.1. Die beschwerdeführende Partei (folgend kurz: bP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie beantragte die Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages durch Anrechnung von vor der Vollendung des 18. Lebensjahres liegenden Zeiten/Feststellung der daraus resultierenden besoldungsrechtlichen Stellung/allfällige Nachzahlung von Bezügen. I.2. Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid wurde dieser Antrag gemäß § 169c Abs. 2a, 2b ... mehr lesen...