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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 7.1.2020 stellte die belangte Behörde in Spruchpunkt 1. fest, dass der Beschwerdeführerin für die Abgeltung der seit dem XXXX .2017 geleisteten Zeiten einer zusätzlichen Dienstleistung nach § 50c Abs 3 BDG neben der Grundvergütung für Überstunden, Mit Bescheid vom 7.1.2020 stellte die belangte Behörde in Spruchpunkt 1. fest, dass der Beschwerdeführerin für die Abgeltung der seit dem römis... mehr lesen...