Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit Schriftsatz eingelangt am XXXX im Wesentlichen die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneten Überstundenvergütungen, nicht verrechneten Sonn- und Feiertagszulagen und nicht gewährter Ersatzruhezeiten für den Zeitraum der letzten drei Jahre. Der Beschwerdeführer beantragte mit Schriftsatz eingelangt am römisch 40 im Wesentlichen die Auszahlung bzw. Entschädigung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am XXXX im Wesentlichen die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneten Überstundenvergütungen, nicht verrechneten Sonn- und Feiertagszulagen und nicht gewährter Ersatzruhezeiten für den Zeitraum der letzten drei Jahre. Der Beschwerdeführer beantragte am römisch 40 im Wesentlichen die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneten Überstundenvergütungen, nicht v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem am 23.02.2011 bei der Landespolizeidirektion XXXX eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer (BF) die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneten Überstundenvergütungen für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, für nicht verrechnete Sonn- und Feiertagszulage für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, die über die Plandienstzeit hinausreichend erbracht wurden, und für ni... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem am 08.03.2011 bei der Landespolizeidirektion XXXX eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer (BF) die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneten Überstundenvergütungen für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, für nicht verrechnete Sonn- und Feiertagszulage für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, die über die Plandienstzeit hinausreichend erbracht wurden, und für ni... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem am 12.04.2011 bei der Landespolizeidirektion XXXX eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer (BF) die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneten Überstundenvergütungen für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, für nicht verrechnete Sonn- und Feiertagszulage für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, die über die Plandienstzeit hinausreichend erbracht wurden, und für ni... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem am 21.03.2011 beim Landespolizeikommando für XXXX eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer (BF) die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneten Überstundenvergütungen für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, für nicht verrechnete Sonn- und Feiertagszulage für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, die über die Plandienstzeit hinausreichend erbracht wurden, und für ni... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem am 06.06.2011 beim Landespolizeikommando für XXXX eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer (BF) die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneten Überstundenvergütungen für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, für nicht verrechnete Sonn- und Feiertagszulage für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, die über die Plandienstzeit hinausreichend erbracht wurden, und für ni... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem am 22.11.2012 bei der Landespolizeidirektion XXXX eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer (BF) die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneten Überstundenvergütungen für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, für nicht verrechnete Sonn- und Feiertagszulage für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, die über die Plandienstzeit hinausreichend erbracht wurden, und für ni... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant in einem öffentlich - rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben seines anwaltlichen Vertreters vom 30. April 2014 beantragte er, die ursprünglich ausbezahlte Sonn- und Feiertagszulage, welche später wieder von seinem Gehalt abgezogen worden sei, für den Zeitraum zwischen Jänner 2009 und Dezember 2012 binnen 14 Tagen zuzüglich der gesetzlichen Zinsen auszub... mehr lesen...