Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer ist Exekutivbeamter und sei von der LPD zum BMF dienstzugeteilt worden. Er habe vor dieser Zuteilung - aufgrund dessen, dass er sich im “rechtskundigen Dienst” befunden habe - verschiedene Nebengebühren und Zulagen erhalten. Diese habe die Dienstbehörde mit der Zuteilung eingestellt, der Beschwerdeführer beantrage/begehre jedoch deren Weiterzahlung/Weitergewährung. Der Antrag sei abgewiesen wo... mehr lesen...