Entscheidungsgründe: Bei der beklagten Partei sind mehr als drei Arbeitnehmer beschäftigt, die bis 31. 12. 2005 eine Überstundenpauschale erhielten. Ab 1. 1. 2006 wurde die Verrechnung der Überstunden seitens der beklagten Partei nach vorheriger Information der Betroffenen einseitig auf Einzelverrechnung umgestellt. Bei den betroffenen Arbeitnehmern handelt es sich um Vertragsbedienstete, die im Zug der Ausgliederung der Universität Arbeitnehmer der beklagten Partei wurden. Diese ... mehr lesen...
Norm: GehG §15 UG 2002 §126 Abs4 VBG §22 GehG § 15 heute GehG § 15 gültig ab 01.04.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2025 GehG § 15 gültig von 29.01.2020 bis 31.03.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/2020 GehG § 15 gültig von 08.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist bei der Beklagten als Lokführer beschäftigt. Er leistete von September 1985 bis November 1987 monatlich Überstunden im wechselnden Ausmaß, für die er Überstundenvergütungen erhielt. Diese Vergütungen wurden bei der Ermittlung des jeweiligen Urlaubsentgelts nicht berücksichtigt. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger den der Höhe nach außer Streit stehenden Betrag von S 17.801 brutto sA. Die Beklagte hätte seine Überstundenvergütungen b... mehr lesen...
Norm: BBO §6 Abs2BBO §27 Abs1DA betr Neuregelung Urlaubsrechts allg GehG §15 ff GehG § 15 heute GehG § 15 gültig ab 01.04.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2025 GehG § 15 gültig von 29.01.2020 bis 31.03.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 153/2020 ... mehr lesen...