Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit im
Spruch: genannten Bescheid des Vorstands des Finanzamtes XXXX vom 05.04.2017, zugestellt am 10.04.2017, wurde der undatierte Antrag des Beschwerdeführers auf Auszahlung seiner unverbrauchten Urlaubsansprüche für die Jahre 2012 und 2013, eingelangt am 31.12.2016 gemäß § 13b Gehaltsgesetz 1956 (GehG 1956) abgewiesen. Mit im
Spruch: genannten Bescheid des Vorstands des Finanzamtes römisch 40 vom 05.04.2017... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer ist ein der Österreichischen Postbus Aktiengesellschaft zugewiesener Beamter und wurden bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit gemäß §14 BDG mit Ablauf des 31. Mai 2010 bei der Christophorus Reiseveranstaltungs GmbH (FN 138513x) verwendet. 2. Mit einem undatierten Antrag, der am 17.02.2015 bei der belangten Behörde einlangte, stellte der Beschwerde... mehr lesen...