Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der am 25.09.1969 geborene Beschwerdeführer steht als Amtsdirektor (Einstufung A2/5) im Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Antrag vom 21.04.2010, verbessert durch Formularantrag vom 14.10.2011 beantragte der Beschwerdeführer gemäß § 113 Abs. 10 GehG die Neufestsetzung seines Vorrückungsstichtages und seiner daraus resultierenden... mehr lesen...