Entscheidungsgründe: I. Am 1. September 1978 wurde der Kläger als Gemeindebeamter im Personalstand der beklagten Marktgemeinde aus der Verwendungsgruppe D in C überstellt und ausgesprochen, daß ihm die Bezüge der Gehaltsstufe 3, Dienstklasse II, Verwendungsgruppe C gebühren. Um die Mitte des Jahres 1981 kam es im Gefolge von Auseinandersetzungen zum Austausch von Erklärungen mit dem Bürgermeister, die beide Seiten als Beendigung des Dienstverhältnisses werteten. Mehreren A... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art137 / BescheidB-VG Art137 / LiquidierungsklageOö GdBedG §2 Abs1Oö LBG - 20. Ergänzung ArtI Abs1 Z12 lita und ArtIV Z10GehG 1956 §13 Abs3 Z2Oö GdBedG §26 Abs1ZPO §43 Abs1
Leitsatz: Klage gegen eine Gemeinde wegen Ansprüchen aus
einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis; ein allgemeiner
Grundsatz, nach dem aus mangelnder Leistungsbere... mehr lesen...