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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Nach Erhalt eines anonymen Schreibens, in dem behauptet wurde, dass der Beschwerdeführer seit Jahren zwar offiziell als Sanitätsunteroffizier [im Krankenpflegedienst bei der Stellungskommission] eingeteilt gewesen sei, jedoch „seit ca. 4- 7 Jahren“ faktisch Dienst als Sachbearbeiter Sanität im Militärkommando XXXX verrichte, da der eigentlich eingeteilte Sachbearbeiter „diese Tätigke... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 09.09.2020 beantragte der Beschwerdeführer die bescheidmäßige Absprache bezüglich des „Nettoübergenusses am Lohnzettel September 2020“. Mit Schreiben vom 15.12.2020 teilte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer mit, dass er im Zuge seiner Verwendung als Sanitätsunteroffizier (SanUO) im Krankenpflegedienst seinen Dienst in der Truppenambulanz stationär bei Bedarf (TAsB) ausübe und eine Ergänzungszulage auf K4 gemäß § 100 Geh... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer steht als Offiziersstellvertreter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er steht seit 01.01.2021 als Berufsunteroffizier, Verwendungsgruppe MBUO1, beim Militärkommando Steiermark auf dem Arbeitsplatz PosNr. 206 „SanUO“ in Verwendung. römisch eins.1. Der am römisch 40 geborene Beschwerdeführer steht als Offiziersstellvertr... mehr lesen...