Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, ein in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehender Beamter, war Missionschef der österreichischen Botschaft in XXXX . Mit Bescheid vom XXXX .2022 stellte die belangte Behörde fest, dass dem Beschwerdeführer für das Kalenderjahr 2021 (01.01.2021 bis 09.09.2021) ein Hauspersonalzuschuss gemäß § 112e Abs. 8 Gehaltsgesetz 1956 (GehG) zu den Lohn- und Lohnnebenkosten für sein... mehr lesen...