Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der mittlerweile im Ruhestand befindliche Beschwerdeführer stand bis zum 01.12.2017 in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und bekleidete zuletzt den Dienstgrad eines Vizeleutnants. Die letzte Dienststelle des Beschwerdeführers war die Feldambulanz XXXX , wo er im Krankenpflegedienst tätig war. Mit Ablauf des 30.11.2017 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 14 Abs. 1 Beamten-Dienstrech... mehr lesen...