Entscheidungen zu § 105 GehG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2008/9/5 2005/12/0068

I. Der Beschwerdeführer stand im Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides als Fachoberinspektor in einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war zur Dienstleistung nach § 17 Abs. 1a  des Poststrukturgesetzes 1996, BGBl. Nr. 201 (PTSG), der Post AG zugewiesen. Soweit dem angefochtenen Bescheid und dem Vorbringen der Parteien sowie den vorgelegten Verwaltungsakten zu entnehmen ist, stand der Beschwerdeführer seit 1967 in einem zunächst vertraglichen Dienstver... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 05.09.2008

RS Vwgh 2008/9/5 2005/12/0068

Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §105;GehG 1956 §105a;GehG 1956 §106;
Rechtssatz: Soweit mit dem Antrag die Feststellung der Gebührlichkeit einer Verwendungszulage, Verwendungsabgeltung oder allenfalls einer Dienstzulage oder Dienstabgeltung (vgl. §§ 105, 105a und 106 GehG) begehrt wird, wäre der Beschwerdeführer auch dahin anzuleiten gewesen, dass ein derartiges Begehren nur dann dem Gesetz entspricht, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.09.2008

TE Vwgh Erkenntnis 2007/9/13 2006/12/0019

Der Beschwerdeführer steht seit 1. Juni 2002 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Während seines aktiven Dienstverhältnisses war er der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen und im Bereich des Personalamtes W (im Folgenden: Dienstbehörde erster Instanz) beschäftigt. Unbestritten ist, dass er auf einer Planstelle der Verwendungsgruppe PT 4 ernannt war. Mit Eingabe vom 21. Juli 2003 beantragte der Beschwerdeführer die Nachzahlung der ihm seiner... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.09.2007

RS Vwgh 2007/9/13 2006/12/0019

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §56;GehG 1956 §105 idF 1997/I/110;GehG 1956 §105a Abs3 idF 1997/I/110;GehG 1956 §106 idF 1996/375;GehG 1956 §34;GehG 1956 §38;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Für die Unterscheidung zwischen einer "dauernden" bzw. "nicht dauernden" (im Sinn einer "vorübergehenden" Verwendung) im Verständnis GEHALTSRECHTLICHER Bestimmungen ist m... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.09.2007

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