Entscheidungen zu § 103 Abs. 2 GehG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2006/3/31 2003/12/0092

Der im März 1947 geborene Beschwerdeführer steht seit Ablauf des 30. April 2002 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Die Ruhestandsversetzung erfolgte mit amtswegig erlassenem Bescheid gemäß § 14 Abs. 1 BDG 1979 vom 25. März 2002. Ihr war eine durchgehende Abwesenheit des Beschwerdeführers vom Dienst wegen Krankheit ab dem 15. September 2001 vorausgegangen. Während seines aktiven Dienstverhältnisses gehörte der Beschwerdeführer (auf Grund seiner Ernennung) zu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 31.03.2006

RS Vwgh 2006/3/31 2003/12/0092

Index: 63/02 Gehaltsgesetz65/01 Allgemeines Pensionsrecht
Norm: GehG 1956 §103 Abs2;GehG 1956 §106;PG 1965 §5 Abs1 idF 1995/297;
Rechtssatz: Der Gehaltsanspruch in der Besoldungsgruppe der Beamten des Post- und Fernmeldewesens wird nach § 103 Abs. 2 GehG 1956 durch die Verwendungsgruppe und innerhalb derselben durch die Gehaltsstufe bestimmt. Für die Zugehörigkeit zu einer Verwendungsgruppe ist die Ernennung (und ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.03.2006

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