Entscheidungen zu § 907 Abs. 4 UGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 2007/9/13 6Ob132/07s

Norm: UGB §19 Abs2UGB §907 Abs4
Rechtssatz: Vor dem 1. 1. 2007 ins Firmenbuch eingetragene Firmen können grundsätzlich weitergeführt werden. Dies gilt aber nur für nach der alten Rechtslage zulässigerweise geführte Firmen. Der Gesetzgeber hat in § 19 Abs 2 UGB die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs ausdrücklich kodifiziert, wonach bei Personengesellschaften der Umstand, dass keine natürliche Person unbeschränkt haftet, aus der Firma erken... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.09.2007

TE OGH 2007/9/13 6Ob132/07s

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Entscheidung | OGH | 13.09.2007

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