Entscheidungen zu § 906 Abs. 37 UGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2021/6/29 30R104/21s

Norm: UGB §285 Abs3UGB §906 Abs37
Rechtssatz: Eine rechtskräftig verhängte und noch nicht gezahlte Zwangsstrafe kann bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 285 Abs 3 UGB auch dann nachgelassen werden, wenn die Verstöße gegen die Offenlegungspflicht ausschließlich vor dem 19.7.2015 (dem Stichtag des § 906 Abs 37 UGB) begangen worden sind. Entscheidungstexte 30 R 104/21s Entscheidungstext O... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.06.2021

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