Norm: CMR Art1 Abs1 UGB §439a UGB § 439a heute UGB § 439a gültig ab 28.07.1990
Rechtssatz: Im Fall eines Distanzschadens ist zur Beurteilung der schadenstiftenden Handlung nach den am betreffenden Ort geltenden Verhaltenspflichten auf den Handlungsort als unmittelbaren Ausgangspunkt und... mehr lesen...
Norm: UGB §439a UGB § 439a heute UGB § 439a gültig ab 28.07.1990
Rechtssatz: Mit § 439a HGB (nunmehr UGB) wurde allein die Beförderung im Straßengüterverkehr für innerösterreichische Transporte, nicht jedoch die Haftung der Frachtführer schlechthin ? also nicht auch dann, wenn gar kein... mehr lesen...
Norm: UGB §439a UGB § 439a heute UGB § 439a gültig ab 28.07.1990
Rechtssatz: Mit § 439a UGB wollte der Gesetzgeber nur den Transport für das österreichische Inland regeln, sodass der nicht grenzüberschreitende Transport im Ausland bei Anwendbarkeit österreichischen Rechts auch unter Be... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen wiesen die am 8. 8. 2008 vom Transportversicherer gegen den Spediteur eingebrachte Klage auf Rückersatz eines liquidierten Transportschadens wegen Verjährung nach § 64 AÖSp (innerhalb von sechs Monaten, ab Kenntnis des Berechtigten, spätestens ab Ablieferung des Gutes [am 11. 8. 2007]) ab. Die Vorinstanzen wiesen die am 8. 8. 2008 vom Transportversicherer gegen den Spediteur eingebrachte Klage auf Rückersatz eines liquidierten Transportschadens wegen Ve... mehr lesen...