RS OGH 2025/12/17 7Ob145/10i; 7Ob98/10b; 7Ob2/16v; 7Ob183/25z

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Veröffentlicht am 19.01.2011
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Rechtssatz

Mit § 439a UGB wollte der Gesetzgeber nur den Transport für das österreichische Inland regeln, sodass der nicht grenzüberschreitende Transport im Ausland bei Anwendbarkeit österreichischen Rechts auch unter Berücksichtigung dieser Bestimmung nicht der CMR unterliegt.Mit Paragraph 439 a, UGB wollte der Gesetzgeber nur den Transport für das österreichische Inland regeln, sodass der nicht grenzüberschreitende Transport im Ausland bei Anwendbarkeit österreichischen Rechts auch unter Berücksichtigung dieser Bestimmung nicht der CMR unterliegt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126558

Im RIS seit

21.03.2011

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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