Entscheidungen zu § 429 UGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1991/1/31 7Ob687/90, 9Ob133/04f, 6Ob257/07y, 7Ob126/09v, 7Ob104/11m, 7Ob108/12a, 7Ob159/16g

Norm: HGB §425HGB §429UGB §429
Rechtssatz: Zur Hauptleistungspflicht des Frachtführers gehört die Obhutspflicht, die dem Frachtführer gebietet, alle handelsüblichen und nach den Umständen des Falles zumutbaren Maßnahmen zum Schutz des Gutes etwa vor Witterungseinflüssen, Verderb, Diebstahl etc zu treffen. Daneben können sich aus dem Frachtvertrag Nebenpflichten ergeben, so zum Beispiel Schutzpflichten für das Gut wie Kühlung, Belüftung, Bewachu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.01.1991

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