Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei ist Geschäftsführerin der XXX, mit Sitz in der politischen Gemeinde Salzburg. 1. Die beschwerdeführende Partei ist Geschäftsführerin der römisch 30 , mit Sitz in der politischen Gemeinde Salzburg. Mit Zwangsstrafverfügungen des Landesgerichtes Salzburg als Firmenbuchgericht vom 31.10.2016 wurden die beschwerdeführende Partei und die XXX infolge nicht fristgerechter Vorlage... mehr lesen...