Entscheidungen zu § 283 Abs. 3 UGB

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Erkenntnis 2018/11/5 L521 2173452-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die beschwerdeführende Partei ist Geschäftsführerin der XXX, mit Sitz in der politischen Gemeinde Salzburg. 1. Die beschwerdeführende Partei ist Geschäftsführerin der römisch 30 , mit Sitz in der politischen Gemeinde Salzburg. Mit Zwangsstrafverfügungen des Landesgerichtes Salzburg als Firmenbuchgericht vom 31.10.2016 wurden die beschwerdeführende Partei und die XXX infolge nicht fristgerechter Vorlage... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 05.11.2018

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