Entscheidungen zu § 224 Abs. 2 UGB

Verwaltungsgerichtshof

3 Dokumente

Entscheidungen 1-3 von 3

TE Vwgh Erkenntnis 2020/9/10 Ra 2019/15/0066

1        Die Revisionswerberin ist eine Mitunternehmerschaft, deren drei Gesellschafter im streitgegenständlichen Zeitraum gemeinsam Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielten. 2        Im Jahr 2015 wurden mehrere im Miteigentum der drei Gesellschafter stehende Grundstücke des land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögens veräußert. Der Parteienvertreter zog als Bemessungsgrundlage für die Immobilienertragsteuer den Gesamtkaufpreis der Liegenschaften (verringert um den auf ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 10.09.2020

RS Vwgh 2020/9/10 Ra 2019/15/0066

Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag33 Bewertungsrecht
Norm: BewG 1955 §51 Abs2EStG 1988 §30 Abs1 idF 2012/I/112EStG 1988 §6 Z5 idF 2012/I/112UGB §224 Abs2
Rechtssatz: Mit der Formulierung "grundstücksgleiche Rechte" hat sich der Einkommensteuergesetzgeber im Jahr 2012 eines Begriffes bedient, den er damals nicht im EStG 1988, aber im BewG und in § 224 Abs. 2 UGB vorgefunden hat. Zu § 51... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.09.2020

RS Vwgh 2020/9/10 Ra 2019/15/0066

Index: 21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §30 Abs1 idF 2012/I/112UGB §224 Abs2
Rechtssatz: Nach Hofians in Straube, UGB, § 224, Seite 440, sind "grundstücksgleiche Rechte" solche, die dem juristischen Begriff des Grundstücks sehr stark angenähert seien, sohin (in Österreich) in erster Linie Baurechte. Nach Hirschler/Sulz/Schaffer in Hirschler (Hrsg), Bilanzrecht (erste und zwe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.09.2020

Entscheidungen 1-3 von 3

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten