Entscheidungen zu § 212 Abs. 1 UGB

Datenschutzbehörde

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TE Dsk BescheidBeschwerde 2020/2/11 DSB-D124.024/0008-DSB/2019

GZ: DSB-D124.024/0008-DSB/2019 vom 11.02.2020 [Anmerkung Bearbeiter: Namen und Firmen, Rechtsformen und Produktbezeichnungen, Adressen (inkl. URLs, IP- und E-Mail-Adressen), Aktenzahlen (und dergleichen), etc., sowie deren Initialen und Abkürzungen können aus Pseudonymisierungsgründen abgekürzt und/oder verändert sein. Offenkundige Rechtschreib-, Grammatik- und Satzzeichenfehler wurden korrigiert.] BESCHEID Spruch: Die Datenschutzbehörde entscheidet über die Datenschutzbeschwerde... mehr lesen...

Entscheidung | Dsk BescheidBeschwerde | 11.02.2020

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