1 Mit dem im Beschwerdeweg ergangen angefochtenen Erkenntnis wurde dem Revisionswerber als ehemaligem Geschäftsführer der B. GmbH gemäß § 67 Abs. 10 ASVG die Haftung für rückständige Beiträge in Höhe von € 13.197,47 zuzüglich Verzugszinsen auferlegt. Gemäß § 25a Abs. 1 VwGG sprach das Bundesverwaltungsgericht aus, dass die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei. Mit dem im Beschwerdeweg ergangen angefochtenen Erkenntnis wurde dem Revisionswerber als ehemaligem Geschä... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht21/03 GesmbH-Recht
Norm: GmbHG §15 UGB §15 Abs1 GmbHG § 15 heute GmbHG § 15 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 178/2023 GmbHG § 15 gültig von 01.01.1991 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 10/1991 ... mehr lesen...