Index
21/01 HandelsrechtNorm
GmbHG §15Rechtssatz
Die Eintragung der Bestellung zum Geschäftsführer einer GmbH im Firmenbuch hat nur deklarative Bedeutung; die Bestellung ist nach Zustimmung des Geschäftsführers sofort wirksam, und er ist bereits vor der Eintragung zu Vertretungshandlungen für die Gesellschaft berechtigt (vgl. VwGH 14.3.2001, 2000/08/0097, mwN). Das muss auch eine kontoführende Bank gegen sich gelten lassen, sobald ihr (im Sinn des § 15 Abs. 1 UGB) die Geschäftsführerbestellung bekannt gemacht wird.Die Eintragung der Bestellung zum Geschäftsführer einer GmbH im Firmenbuch hat nur deklarative Bedeutung; die Bestellung ist nach Zustimmung des Geschäftsführers sofort wirksam, und er ist bereits vor der Eintragung zu Vertretungshandlungen für die Gesellschaft berechtigt vergleiche VwGH 14.3.2001, 2000/08/0097, mwN). Das muss auch eine kontoführende Bank gegen sich gelten lassen, sobald ihr (im Sinn des Paragraph 15, Absatz eins, UGB) die Geschäftsführerbestellung bekannt gemacht wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022080079.L02Im RIS seit
27.10.2022Zuletzt aktualisiert am
27.10.2022