Entscheidungen zu § 142 Abs. 1 UGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

2 Dokumente

Entscheidungen 1-2 von 2

TE OGH 2008/8/7 6Ob152/08h

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.08.2008

RS OGH 2008/8/7 6Ob152/08h, 6Ob78/17i

Norm: UGB §141 Abs1UGB §142 Abs1UGB §907 ABs8UGB §907 Abs9
Rechtssatz: Nach § 907 Abs 9 UGB ist § 141 Abs 1 Satz 1 UGB auf Altgesellschaften nicht anwendbar. Damit wird gerade jener Regelungstatbestand ausgenommen, der seinem Inhalt nach bereits bisher nach der Rechtsprechung als zulässig erachtet wurde. Satz 2 dieser Bestimmung kann nur im Zusammenhang mit Satz 1 gelesen werden und ist selbstständig nicht anwendbar. Bei § 142 UGB handelt es si... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.08.2008

Entscheidungen 1-2 von 2

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten