Begründung: Über das Vermögen des Klägers wurde am 30. 10. 2006 der Konkurs eröffnet. Am 21. 8. 2007 wurde das Konkursverfahren wieder aufgehoben. Der Kläger behauptet, dass sich der Beklagte ihm gegenüber zur ratenweisen Zahlung von rund 50.000 EUR für - nicht konkret bezeichnete - Leistungen im Zusammenhang mit einer Betriebsübernahme verpflichtet hätte und macht die fälligen Raten geltend. Der Beklagte bestreitet den Abschluss jeglicher Zahlungsverei... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte vertrieb aufgrund eines ihn hiezu berechtigenden Vertrags mit der K***** GmbH (K*****) deren EDV-Software namens „Classic-Line". Im Verfahren 37 Cg 249/97i des Handelsgerichts Wien, in dem der Kläger von der K***** auf Zahlung von ausständigen „Kaufpreisraten" für dieses Produkt in Anspruch genommen worden war, schlossen die Parteien am 10. 11. 1998 einen Vergleich folgenden Inhalts: „1. Die beklagte Partei (hier: der Kläger) verpflichtet sich, der klagen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte war als Zustellerin beim Postamt B***** beschäftigt. Sie wurde mit Urteil des Landesgerichts Ried im Innkreis des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Diebstahls nach den §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 130 StGB schuldig erkannt, weil sie der Klägerin fremde bewegliche Sachen in einem insgesamt 2.000 EUR übersteigenden Wert mit dem Vorsatz weggenommen habe, sich durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, und zwar nach dem 29. 11. 2001 Warengutsc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist innerhalb der Firmengruppe N***** Geschäftsführer einer Reihe von Firmen; die Firmengruppe ist im Bereich der Immobilienverwaltung und als Bauträger tätig. Im Jahre 1994 bestand die Buchhandlung Monika M***** mit Sitz in Hall i. T., wobei die Klägerin als Komplementärin zu 95 % und ihr damaliger Ehemann Gerhard als Kommanditist mit 5 % an der Gesellschaft beteiligt waren. Damals beabsichtigte die Klägerin, ihren Geschäftsanteil samt dazuge... mehr lesen...
Norm: ABGB §861ABGB §990ZPO §226 IIIBZPO §396 B
Rechtssatz: Die Behauptung in der Klage, die Beklagte schulde "auf Grund des Schuldscheines" den Betrag von S 95.000,-- besagt nichts über einen Rechtsgrund der Forderung. Da es aber ein abstraktes Verpflichtungsgeschäft nach österr. Recht - außerhalb des Wertpapier- und Anweisungsrechtes - nicht gibt, fehlen bei nur auf einen Schuldschein gestützten Klagebegehren die rechtserzeugenden Tatsachen, ... mehr lesen...
Norm: ABGB §990
Rechtssatz: Die Rückzahlung eines gewährten Darlehens in Pfandbriefen zu verlangen, ist die Pfandbriefanstalt dann nicht mehr berechtigt, wenn sämtliche Pfandbriefe mittlerweile zur Verlosung gebracht wurden. Entscheidungstexte 1 Ob 518/29 Entscheidungstext OGH 04.07.1929 1 Ob 518/29 Veröff: SZ 11/180 European Case ... mehr lesen...