Begründung: Über das Vermögen des Klägers wurde am 30. 10. 2006 der Konkurs eröffnet. Am 21. 8. 2007 wurde das Konkursverfahren wieder aufgehoben. Der Kläger behauptet, dass sich der Beklagte ihm gegenüber zur ratenweisen Zahlung von rund 50.000 EUR für - nicht konkret bezeichnete - Leistungen im Zusammenhang mit einer Betriebsübernahme verpflichtet hätte und macht die fälligen Raten geltend. Der Beklagte bestreitet den Abschluss jeglicher Zahlungsverei... mehr lesen...
Norm: ABGB §861ABGB §990ZPO §226 IIIBZPO §396 B
Rechtssatz: Die Behauptung in der Klage, die Beklagte schulde "auf Grund des Schuldscheines" den Betrag von S 95.000,-- besagt nichts über einen Rechtsgrund der Forderung. Da es aber ein abstraktes Verpflichtungsgeschäft nach österr. Recht - außerhalb des Wertpapier- und Anweisungsrechtes - nicht gibt, fehlen bei nur auf einen Schuldschein gestützten Klagebegehren die rechtserzeugenden Tatsachen, ... mehr lesen...
Norm: ABGB §990
Rechtssatz: Die Rückzahlung eines gewährten Darlehens in Pfandbriefen zu verlangen, ist die Pfandbriefanstalt dann nicht mehr berechtigt, wenn sämtliche Pfandbriefe mittlerweile zur Verlosung gebracht wurden. Entscheidungstexte 1 Ob 518/29 Entscheidungstext OGH 04.07.1929 1 Ob 518/29 Veröff: SZ 11/180 European Case ... mehr lesen...