Norm
ABGB §990Rechtssatz
Die Rückzahlung eines gewährten Darlehens in Pfandbriefen zu verlangen, ist die Pfandbriefanstalt dann nicht mehr berechtigt, wenn sämtliche Pfandbriefe mittlerweile zur Verlosung gebracht wurden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1929:RS0023987Dokumentnummer
JJR_19290704_OGH0002_0010OB00518_2900000_001