Norm: ABGB §987ABGB §1413
Rechtssatz: Dem Gläubiger einer auf Leistung effektiver Dollars gerichten Forderung steht es frei, die Beseitigung der Devisenverkehrsbeschränkungen abzuwarten; er kann zur Annahme einer Zahlung in Schillingen nicht verhalten werden. Entscheidungstexte 3 Ob 62/33 Entscheidungstext OGH 08.02.1933 3 Ob 62/33 Veröff: SZ 15/32 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §987EO §216 IIId
Rechtssatz: Eine auf Schweizer Franken lautende Hypothekarforderung ist nach dem allenfalls durch Sachverständige zu ermittelnden Umrechnungskurse des vereinbarten Zahlungsortes zu bezahlen. Entscheidungstexte 3 Ob 84/33 Entscheidungstext OGH 03.02.1933 3 Ob 84/33 SZ 15/26 3 Ob 401/61 Entscheidung... mehr lesen...