Norm: ABGB §970cABGB §1440 Ca
Rechtssatz: § 870 c ABGB enthält eine Ausnahme vom Verbot der Zurückbehaltung verwahrter Gegenstände. Entscheidungstexte 1 Ob 633/78 Entscheidungstext OGH 14.06.1978 1 Ob 633/78 Veröff: MietSlg 30134 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0019028 Dokumentnumm... mehr lesen...
Gestützt auf die Klagebehauptung, die beklagte Partei mache zu Unrecht ihr Zurückbehaltungsrecht an zwei einem Vertreter der klagenden Partei namens H. W. von der klagenden Partei zu Vorführungszwecken übergebenen Fildis-Aerosol-Geräten und einer Hico-Maske im Hinblick auf von H. W. bei der beklagten Parteiveranlaßte Quartierschulden geltend, begehrt die klagende Partei von der beklagten Partei die Herausgabe dieser Geräte, wobei sie den Standpunkt einnimmt, daß der beklagten Partei e... mehr lesen...
Der Kläger hatte am 6. Februar 1960 mit seinem LKW. einen Unfall. Er erteilte dem Beklagten, einem Mechanikermeister, den Auftrag, das Fahrzeug abzuschleppen und zu reparieren, wobei er darauf hinwies, daß er es als Reisender dringend benötige. Der Beklagte besorgte die für die Reparatur nötigen Ersatzteile (Neuteile). Als der Kläger hievon anläßlich eines Telefongespräches am 10. Februar 1960 erfuhr, erklärte er dem Beklagten, er wolle diese neuen Ersatzteile nicht übernehmen, sonder... mehr lesen...
Nach den Feststellungen der Vorinstanzen hat der Kläger im Jahre 1941 seinen Personenkraftwagen Buick, 8 Zylinder, Kabriolett, samt Spezialanhänger dem H. N., Inhaber einer Kraftfahrzeugreparaturwerkstätte in Wien, zur Aufbewahrung und Pflege übergeben, wofür ein monatliches Entgelt von 25 RM vereinbart wurde. Später hat N. seine Garage mit der der Beklagten in Wien, II., F.straße 7, vertauscht. Der Wagen des Klägers blieb hiebei in der Garage Wien, II., L.straße 15, und es wurden der... mehr lesen...
Norm: ABGB §970ABGB §970c
Rechtssatz: Die Haftung nach § 970 ABGB und das Zurückbehaltungsrecht nach § 970 c ABGB besteht zwar auch an eingebrachten Sachen, die dem Wirte als nicht dem Gaste gehörig bekannt sind. Hat jedoch ein Dritter die Sache ohne eine die Verwahrungspflicht des Gastes ihm gegenüber begründende Vereinbarung in die vom Gaste benutzten Räume eingestellt und dem Gaste eine jederzeit widerrufliche Gebrauchsermächtigung eingeräum... mehr lesen...
Norm: ABGB §970c
Rechtssatz: Ein Zurückbehaltungsrecht im Sinne des § 970 c ABGB steht auch dem Garagenbesitzer an den eingebrachten Kraftwagen zu. Entscheidungstexte 2 Ob 10/37 Entscheidungstext OGH 12.01.1937 2 Ob 10/37 Veröff: SZ 19/6 3 Ob 34/12i Entscheidungstext OGH 18.04.2012 3 Ob 34/12i Vgl auch; Beisatz: Hier: Hangarierung v... mehr lesen...